Keine unliebsamen Überraschungen – Wohnungsübergabe leicht gemacht

Ein Umzug ist nicht nur mit Freude über eine neue Wohnung verbunden, sondern häufig auch mit einer Menge Stress. Verschiedene Dinge müssen geklärt, die neue Bleibe bezugsfertig gemacht und die alte Wohnung leer geräumt werden. Ein Aufwand, der sich leider nicht vermeiden lässt. Bevor das Glück in den neuen vier Wänden ruft, muss natürlich erst einmal die alte Wohnung übergeben werden. Damit man hier keine unliebsamen Überraschungen erlebt, gibt es einige Tipps wie die Wohnungsübergabe reibungslos über die Bühne geht.

Frisch renovierte Wohnung

Ist die Wohnung in einem ordentlichen Zustand, gibt es auch bei der Übergabe keine Probleme.

Vor der Wohnungsübergabe muss man sich keine Sorgen machen. Sie dient dazu, sowohl den Vermieter als auch den Mieter vor unliebsamen Überraschungen zu schützen und die gezahlte Mietkaution schnell zurückerstattet zu bekommen. Eine gute Vorbereitung ist natürlich das A und O. Das spart nicht nur dem Vermieter sondern auch einem selbst eine Menge Zeit. Fragen zu eventuellen Renovierungsarbeiten und Schönheitskorrekten beantwortet der Mietvertrag. Hier sind alle Leistungen, die der Mieter vor einem Auszug erbringen muss, festgehalten. In den letzten Jahren hat sich Rechtslage jedoch weitestgehend zugunsten der Mieter geändert, sodass verschiedene Klauseln im Mietvertrag heute nicht mehr wirksam sind. Deshalb empfhielt es sich, den Mietvertrag vor dem Auszug von einer unabhängigen Beratungsstelle überprüfen zu lassen. Diese gibt auch Auskunft über Leistungen, die nicht erbracht werden müssen.

Schäden in der Wohnung, wie zum Beispiel Brandlöcher im Teppich und Schäden an den Armaturen müssen vom Mieter hingegen behoben werden. Der Vermieter hat nämlich das Recht, die Wohnung in dem Zustand zu verlangen, in dem sie bei der Übergabe war. Das heißt, alle Schäden, die vom Mieter verursacht wurden, muss er auch wieder beseitigen. Dies erfolgt häufig in Form einer Ausgleichszahlung, die sich am Zeitwert des Gegenstandes bemisst. Darüber hinaus kann der Vermieter auch verlangen, dass Veränderungen in der Wohnung, wie Wanddurchbrüche oder Vertäfelungen wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden müssen. Das gilt auch, wenn der Vermieter über die Umbaumaßnahmen Bescheid wusste. Einbauküchen, die vom Vormieter übernommen wurden oder nicht zur Wohnung gehören, müssen außerdem entfernt werden. Von diesen Regelungen ausgenommen sind Abnutzungserscheinungen, die aufgrund einer normalen Nutzung zustande gekommen sind. Dazu gehören zum Beispiel Kalkablagerungen auf Armaturen und der Verschleiß des Parkettbodens.

Auf der sicheren Seite ist man mit einem Übergabeprotokoll. Hier werden alle Mängel und Schäden schriftlich festgehalten und ersparen auch Wochen nach dem Auszug unnötige Streitereien. Darüber hinaus ist es immer sinnvoll, etwas Schriftliches in der Hand zu haben, um gegen eventuelle Forderungen vorgehen zu können. Im Übertragungsprotokoll wird der allgemeine Zustand der Wohnung dokumentiert. Dafür geht man mit dem Vermieter von Raum zu Raum und hält alle Mängel fest. Ist in einem Raum nichts zu beanstanden, wird auch dies im Protokoll festgehalten. Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, alle Zählerstände von Gas, Wasser und Strom zu notieren. Auch die dazugehörigen Zählernummern und die Anzahl der Schlüssel sollten schriftlich festgehalten werden. Abschließend muss das Übertragungsprotokoll mit Datum und den Unterschriften beider Parteien versehen werden.

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